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Bauen verstehen, Kosten einordnen

Lexikon

Bau-Lexikon: Hausbau-Begriffe einfach erklärt

Von Bauantrag bis Baunebenkosten: Hier steht in wenigen Sätzen, was ein Begriff bedeutet und wo er im Ablauf eine Rolle spielt.

Notizbuch und Bleistift auf Bauplänen
Foto: Thirdman / Pexels

Rund um den Hausbau tauchen viele Fachwörter auf, die in Angeboten, Verträgen und Bescheiden ohne Erklärung stehen. Das Lexikon erklärt sie kurz und ohne Juristendeutsch. Jeder Eintrag sagt, was gemeint ist, wann du dem Begriff begegnest und worauf du achten solltest. Zusammenhänge sind verlinkt, damit du von Bebauungsplan zu Bauantrag und weiter zur Baugenehmigung springen kannst.

A

  • AbstandsflächeFreizuhaltender Bereich zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze, der Belichtung, Brandschutz und nachbarliche Rücksicht sichert.
  • AuflassungDingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück, die notariell beurkundet wird.

B

  • BauantragFörmlicher Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde, mit dem ein Bauvorhaben zur Prüfung und Genehmigung eingereicht wird.
  • BebauungsplanVerbindliche Satzung einer Gemeinde, die festlegt, wie und in welchem Umfang ein Grundstück bebaut werden darf.
  • BaugenehmigungBehördliche Erlaubnis, die bestätigt, dass ein eingereichtes Bauvorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist und gebaut werden darf.
  • BaulastÖffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, bestimmte Nutzungen oder Zustände dauerhaft zu gewährleisten.
  • BauherrPerson oder Gesellschaft, die ein Bauvorhaben veranlasst, finanziert und die rechtliche Verantwortung dafür trägt.
  • BauleiterFachlich qualifizierte Person, die die Ausführung eines Bauvorhabens auf der Baustelle überwacht und koordiniert.
  • BaugrundDer Untergrund eines Grundstücks mit seinen Bodenschichten, seiner Tragfähigkeit und seinem Wasserhaushalt, der die Gründung bestimmt.
  • BodengutachtenFachliche Untersuchung des Baugrunds mit Bohrungen und Laboranalysen, die Grundlage für Gründung, Planung und Kalkulation ist.
  • BaulandGrundstücksfläche, die nach Planungsrecht zur Bebauung vorgesehen oder zulässig ist, im Unterschied zu Acker- oder Waldflächen.
  • BaufensterIm Bebauungsplan festgelegte Fläche, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen; außerhalb sind keine Hauptgebäude zulässig.
  • BodenplatteMassive Betonplatte, die als Fundament und Fußboden zugleich das gesamte Erdgeschoss trägt und gegen Feuchtigkeit abdichtet.
  • BauzeitenplanTerminübersicht, die Gewerke, Abhängigkeiten und Fertigstellungstermine eines Bauvorhabens in eine verbindliche Reihenfolge bringt.
  • BaunebenkostenZusätzliche Kosten neben Bau- und Grundstückspreis, etwa für Gebühren, Gutachten, Erschließung, Versicherungen und Notar.
  • BauvoranfrageVorab gestellte Anfrage an die Bauaufsicht, um einzelne Fragen eines geplanten Bauvorhabens vor dem vollständigen Bauantrag klären zu lassen.
  • BauträgerUnternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und fertige Immobilien an Käufer verkauft, oft als schlüsselfertiges Gesamtpaket.
  • BauherrenhaftpflichtHaftpflichtversicherung für den Bauherrn, die Schäden absichert, die während des Bauens an Dritten oder Nachbargrundstücken entstehen.
  • BauabnahmeFörmliche Prüfung der fertigen oder abschnittsweise fertigen Bauleistung, mit der der Bauherr sie annimmt und Mängel dokumentiert.
  • Blower-Door-TestMessverfahren, bei dem ein Ventilator Unterdruck im Gebäude erzeugt, um undichte Stellen der Gebäudehülle zu finden und zu messen.
  • BauüberwachungKontrolle, ob Ausführung und Material den genehmigten Plänen, der Statik und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
  • BaugrubeIm Erdreich ausgehobene Fläche, in der Fundament oder Keller entstehen und Leitungen verlegt werden, bevor sie verfüllt wird.
  • BauvertragVertrag zwischen Bauherrn und Auftragnehmer, der Leistung, Preis, Fristen, Abnahme und Gewährleistung eines Bauvorhabens festhält.
  • BaufinanzierungFinanzierung eines Hausbaus oder Hauskaufs über ein Bankdarlehen, meist mit Eigenkapital kombiniert und durch eine Grundschuld gesichert.

D

  • DachstuhlTragende Holz- oder Stahlkonstruktion des Daches, die die Dacheindeckung hält und die Lasten auf die Außenwände überträgt.
  • DampfbremseFolie auf der warmen Seite der Dämmung, die Wasserdampf aus dem Innenraum bremst, bevor er in die Konstruktion gelangt.
  • DränageRohrsystem, das Sickerwasser rund um das Gebäude auffängt und ableitet, damit Feuchtigkeit das Mauerwerk und den Keller nicht erreicht.
  • DachneigungWinkel der Dachfläche gegenüber der Waagerechten, der Dachform, nutzbaren Raum und Dämmung beeinflusst und oft im Bebauungsplan festliegt.

E

  • ErschließungHerstellung der Infrastruktur, die ein Grundstück benötigt, wie Straße, Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation.
  • ErschließungsbeitragKommunale Abgabe, mit der Eigentümer an den Kosten für die Herstellung von Straßen und Leitungen vor ihrem Grundstück beteiligt werden.
  • EnergieausweisDokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt und bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss.
  • EigenleistungArbeiten, die der Bauherr selbst übernimmt, um Kosten zu sparen, etwa Malerarbeiten, Trockenbau oder Gartenarbeiten.
  • EstrichTragende Schicht eines Fußbodens auf der Rohdecke oder Dämmung, die Lasten aufnimmt und den Bodenbelag trägt.

F

  • FundamentDer unterste Teil des Gebäudes, der die Lasten aus dem Bauwerk sicher in den Baugrund ableitet.
  • FlächennutzungsplanVorbereitender Bauleitplan einer Gemeinde, der die künftige Nutzung des gesamten Gemeindegebiets in groben Zügen darstellt.
  • FertighausHaus, dessen Wand-, Decken- und Dachelemente im Werk vorgefertigt und auf der Baustelle innerhalb kurzer Zeit montiert werden.
  • FlurstückKleinste im Liegenschaftskataster geführte Grundstücksfläche mit eigener Nummer, auf die sich Grundbuch, Bauantrag und Grundsteuer beziehen.
  • FirsthöheHöchster Punkt des Gebäudes, meist die Oberkante des Firsts, gemessen zu einem festgelegten Bezugspunkt und häufig im Bebauungsplan begrenzt.

G

  • GrunderwerbsteuerLandessteuer, die beim Kauf eines Grundstücks anfällt und auf den Kaufpreis berechnet wird; der Satz hängt vom Bundesland ab.
  • GrundflächenzahlKennzahl, die angibt, wie viel Anteil eines Grundstücks höchstens überbaut werden darf; sie wird im Bebauungsplan festgelegt.
  • GeschossflächenzahlKennzahl, die das Verhältnis der zulässigen Geschossfläche zur Grundstücksfläche angibt und so das Maß der Bebauung begrenzt.
  • GrundbuchÖffentliches Register, in dem Eigentum, Lasten und Rechte an einem Grundstück verzeichnet sind.
  • GebäudeenergiegesetzBundesgesetz, das energetische Anforderungen an Neubau und Bestand regelt, etwa zu Heizungen, Dämmung und erneuerbaren Energien.
  • GenehmigungsfreistellungVerfahren, bei dem die Behörde nur bestimmte Punkte prüft und das Vorhaben beginnen darf, wenn sie innerhalb einer Frist keine Einwände erhebt.
  • GewährleistungHaftung des Bauunternehmens für Mängel, die auf der Ausführung beruhen und nach der Abnahme am Bauwerk auftreten.
  • GrenzabstandMindestabstand zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, geregelt durch die Bauordnung des Landes und den Bebauungsplan.
  • GrenzbebauungBauweise, bei der ein Gebäude oder Anbau ausnahmsweise direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird, sofern Bauordnung und Bebauungsplan dies zulassen.
  • GeneralunternehmerAuftragnehmer, der die Gesamtleistung eines Bauvorhabens übernimmt, Teile an Subunternehmer weitergeben darf und dem Bauherrn gegenüber haftet.
  • GrundschuldGrundpfandrecht an einem Grundstück, das der Gläubiger im Grundbuch eintragen lässt und das unabhängig von einer konkreten Forderung besteht.

H

  • HolzrahmenbauBauweise, bei der tragende Wände und Decken aus Holzrahmen mit Dämmung und Beplankung vorgefertigt und auf der Baustelle gesetzt werden.
  • HausanschlussVerbindung des Grundstücks mit den öffentlichen Netzen für Wasser, Strom, Gas, Abwasser und Telekommunikation.

K

  • KellerabdichtungSchutzschicht an erdberührten Bauteilen, die Keller gegen Feuchtigkeit, drückendes Wasser und Feuchteschäden absichert.

L

  • LuftdichtheitDichtheit der Gebäudehülle gegen unkontrollierten Luftaustausch, die Wärmeverluste verringert und Feuchteschäden vorbeugt.
  • LiegenschaftskarteAmtlicher Kartenauszug des Katasters mit Grundstücksgrenzen, Flurstücken und Gebäuden, Grundlage für Lagepläne im Bauantrag.
  • LeistungsverzeichnisGliederung aller Arbeiten eines Bauvorhabens in nummerierte Positionen mit Beschreibung und Menge, Grundlage für vergleichbare Angebote.

M

  • MauerwerksbauBauweise, bei der tragende Wände aus Steinen wie Ziegel, Kalksandstein oder Porenbeton im Verband gemauert werden.
  • MassivbauBauweise, bei der tragende Wände und Decken aus Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton bestehen.
  • MängelrügeSchriftliche Aufforderung an den Auftragnehmer, einen festgestellten Mangel zu beseitigen und dafür eine Frist zu setzen.

N

  • Notarielle BeurkundungFörmliche Beurkundung durch einen Notar, die bei Immobilienkaufverträgen vorgeschrieben ist und den Vertrag rechtswirksam macht.

R

  • RohbauDer tragende Teil eines Gebäudes aus Wänden, Decken und Dach, bevor Installation, Fenster und Ausbau folgen.
  • RichtfestTraditionelle Feier, wenn der Rohbau mit Dachstuhl steht, und ein Zeichen dafür, dass der Bau den wichtigsten Abschnitt abgeschlossen hat.
  • RingankerUmlaufender Stahlbetonbalken oben auf den Außenwänden, der das Mauerwerk zusammenhält und Lasten gleichmäßiger verteilt.

S

  • StreifenfundamentDurchlaufendes Betonfundament unter tragenden Wänden, das die Lasten linear in den Untergrund ableitet.
  • SchalungTemporäre Form aus Holz oder Stahl, in die Beton eingefüllt wird, bis er ausgehärtet und selbsttragend ist.
  • SchlüsselfertigbauVertragsform, bei der ein Unternehmen das Gebäude bis zur Übergabe errichtet, sodass der Bauherr nur noch einziehen muss.

T

  • TraufhöheHöhe der Außenwand bis zur Schnittlinie mit der Dachhaut, eine Kennzahl, die Bebauungspläne und Bauordnungen oft begrenzen.

V

  • VollgeschossGeschoss, das über der Geländeoberfläche liegt und die nach Landesbauordnung vorgegebene Höhe und Nutzung erreicht; es zählt voll bei der Geschossflächenzahl.
  • VersickerungEinleiten von Regenwasser direkt ins Erdreich über Mulden, Rigolen oder Sickerschächte, statt es in die Kanalisation abzuleiten.

W

  • WärmedämmungSchicht aus Dämmstoff an Wänden, Dach und Boden, die Wärmeverluste reduziert und den Energiebedarf eines Gebäudes senkt.
  • WärmebrückeStelle der Gebäudehülle, an der Wärme schneller nach außen fließt als an den Nachbarbauteilen, was zu Kondensat und Schimmel führen kann.