Erklärt
Genehmigungsfreistellung
Verfahren, bei dem die Behörde nur bestimmte Punkte prüft und das Vorhaben beginnen darf, wenn sie innerhalb einer Frist keine Einwände erhebt.
Bei der Genehmigungsfreistellung prüft die Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag nicht vollständig, sondern nur bestimmte Punkte, etwa die Einhaltung des Bebauungsplans und der Abstandsflächen. Das Vorhaben darf begonnen werden, wenn die Behörde innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist keine Einwände erhebt. Die Bauherrschaft bleibt für alle übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Vorhaben erheblich. Ob ein Bauvorhaben im Einzelfall verfahrensfrei, freigestellt oder genehmigungspflichtig ist, sollte deshalb vorab bei der zuständigen Bauaufsicht erfragt werden. Eine Fehleinschätzung kann dazu führen, dass gebaut wird, ohne dass die Anforderungen geprüft wurden, und das wird später oft teuer.
Siehe auch
- BauantragFörmlicher Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde, mit dem ein Bauvorhaben zur Prüfung und Genehmigung eingereicht wird.
- BaugenehmigungBehördliche Erlaubnis, die bestätigt, dass ein eingereichtes Bauvorhaben öffentlich-rechtlich zulässig ist und gebaut werden darf.
- BauvoranfrageVorab gestellte Anfrage an die Bauaufsicht, um einzelne Fragen eines geplanten Bauvorhabens vor dem vollständigen Bauantrag klären zu lassen.
- BebauungsplanVerbindliche Satzung einer Gemeinde, die festlegt, wie und in welchem Umfang ein Grundstück bebaut werden darf.