Erklärt
Energieausweis
Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt und bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden muss.
Der Energieausweis beschreibt den energetischen Zustand eines Gebäudes und gibt Auskunft über den Energiebedarf oder -verbrauch. Er wird von qualifizierten Personen ausgestellt und enthält Kennwerte, die Käufern und Mietern einen Vergleich ermöglichen. Beim Verkauf oder bei der Vermietung ist er in der Regel vorzulegen.
Für Bauherren ist der Ausweis weniger eine Pflichtaufgabe als eine Orientierung. Wer neu baut, kann bereits in der Planung prüfen, wie sich Dämmung, Heizung und Fensterflächen auf die Werte auswirken. Das hilft, spätere Nachrüstungen zu vermeiden und die Betriebskosten im Blick zu behalten. Die Werte gelten für das Gebäude im Ist-Zustand und sind nicht mit dem Komfort gleichzusetzen.
Siehe auch
- GebäudeenergiegesetzBundesgesetz, das energetische Anforderungen an Neubau und Bestand regelt, etwa zu Heizungen, Dämmung und erneuerbaren Energien.
- WärmedämmungSchicht aus Dämmstoff an Wänden, Dach und Boden, die Wärmeverluste reduziert und den Energiebedarf eines Gebäudes senkt.
- RohbauDer tragende Teil eines Gebäudes aus Wänden, Decken und Dach, bevor Installation, Fenster und Ausbau folgen.
- EigenleistungArbeiten, die der Bauherr selbst übernimmt, um Kosten zu sparen, etwa Malerarbeiten, Trockenbau oder Gartenarbeiten.