Erklärt
Grenzabstand
Mindestabstand zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, geregelt durch die Bauordnung des Landes und den Bebauungsplan.
Der Grenzabstand ist der Mindestabstand zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Er wird in den Bauordnungen der Länder und oft zusätzlich im Bebauungsplan festgelegt. Ziel ist es, ausreichend Licht, Luft und Brandschutz zwischen den Grundstücken zu sichern. Welche Bauteile hineinragen dürfen, regeln die einzelnen Länder unterschiedlich.
Der Grenzabstand richtet sich nach Gebäudehöhe und Wandlänge, und Ausnahmen sind möglich, wenn der Nachbar zustimmt. Diese Zustimmung sollte schriftlich erfolgen und dem Bauantrag beiliegen. Wer über Balkone, Vordächer oder Kellerlichtschächte nachdenkt, sollte prüfen, ob auch diese Bauteile in den Grenzabstand hineinragen dürfen.
Siehe auch
- AbstandsflächeFreizuhaltender Bereich zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze, der Belichtung, Brandschutz und nachbarliche Rücksicht sichert.
- BaulastÖffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, bestimmte Nutzungen oder Zustände dauerhaft zu gewährleisten.
- BaufensterIm Bebauungsplan festgelegte Fläche, innerhalb derer Gebäude errichtet werden dürfen; außerhalb sind keine Hauptgebäude zulässig.
- BebauungsplanVerbindliche Satzung einer Gemeinde, die festlegt, wie und in welchem Umfang ein Grundstück bebaut werden darf.