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Forum Innovativ Bauen

Bauen verstehen, Kosten einordnen

Erklärt

Grundbuch

Öffentliches Register, in dem Eigentum, Lasten und Rechte an einem Grundstück verzeichnet sind.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentümer, Belastungen und Rechte an einem Grundstück dokumentiert sind. Es wird von den Amtsgerichten geführt und dient als verlässliche Grundlage für Kauf, Finanzierung und Erbschaft. Ein Eigentumswechsel wird erst mit der Eintragung rechtlich vollzogen.

Wer ein Grundstück kauft, sollte den aktuellen Grundbuchauszug prüfen lassen. Dort zeigen sich Grundschulden, Wegerechte oder Vorkaufsrechte, die die spätere Bebauung betreffen können. Der Notar holt diesen Auszug in der Regel ein, trotzdem lohnt es sich, ihn gemeinsam zu lesen. Die Einsicht ist für Berechtigte in der Regel möglich und lohnt sich vor jeder Entscheidung.

Siehe auch

  • Notarielle BeurkundungFörmliche Beurkundung durch einen Notar, die bei Immobilienkaufverträgen vorgeschrieben ist und den Vertrag rechtswirksam macht.
  • AuflassungDingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück, die notariell beurkundet wird.
  • BaulastÖffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht, bestimmte Nutzungen oder Zustände dauerhaft zu gewährleisten.
  • ErschließungsbeitragKommunale Abgabe, mit der Eigentümer an den Kosten für die Herstellung von Straßen und Leitungen vor ihrem Grundstück beteiligt werden.