Baden-Württemberg
Baudaten für Weinheim
In Weinheim gilt beim Grundstückskauf ein Grunderwerbsteuersatz von 5,0 %; die Stadt hat 45.852 Einwohner.

Mit 45.852 Einwohnern gehört Weinheim zu den 405 Städten, die dieses Portal ab 30.000 Einwohnern führt. 5,0 % Grunderwerbsteuer: So viel verlangt Baden-Württemberg beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie. Alle Zahlen stammen aus amtlichen Statistiken; die Quellen stehen am Ende der Seite.
Baukosten hängen von Grundstück, Ausstattung und Bauweise ab, nicht von Statistiken; deshalb stehen hier keine Quadratmeterpreise. Für Selbstbauer gibt es Anleitungen zu Hochbeet, Gewächshaus, Carport und Pergola.
Einordnung
- Mit 58,1 km² Fläche nimmt Weinheim Rang 299 von 405 ein.
- 275.356 Wohnungen stehen im Kreis Rhein-Neckar-Kreis, zu dem Weinheim gehört.
- Wohnfläche je Wohnung im Kreis: 103,7 m², Rang 95 von 405.
- Verwaltungsmäßig gehört Weinheim zum Kreis Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg.
- Der Kreis Rhein-Neckar-Kreis hat 139.465 Wohngebäude.
- Weitere Städte des Portals in höchstens 10 km Luftlinie von Weinheim: 1.
Die wichtigsten Angaben
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Grunderwerbsteuer im Land (%)
- 5,0
- Landkreis / kreisfreie Stadt
- Rhein-Neckar-Kreis
- Einwohner
- 45.852
- Fläche (km²)
- 58,1
- Wohnungen (Kreis)
- 275.356
- Ø Wohnfläche je Wohnung (Kreis, m²)
- 103,7
- Wohngebäude (Kreis)
- 139.465
- Gemeindeschlüssel
- 08226096
Karte
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Die Grunderwerbsteuer für Weinheim im Detail
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, schuldet dem Finanzamt Grunderwerbsteuer, und zwar auf den Kaufpreis. In Weinheim sind es 5,0 %, denn die Länder legen den Satz selbst fest. Die Steuer wächst linear mit dem Kaufpreis; ein Rechenbeispiel liefert der Rechner im Portal.
Kauft man Grundstück und Haus von einem Anbieter zusammen, kann die Steuer auf beides anfallen. Eine Rückfrage beim Finanzamt oder Notar vor dem Kauf spart späteren Ärger.
Gebäude und Wohnungen im Kreis
Für Weinheim selbst gibt es keine eigene Wohnungsstatistik, deshalb zeigt dieses Portal die Zahlen des Kreises Rhein-Neckar-Kreis. Der Bestand umfasst 275.356 Wohnungen; dazu kommen 139.465 Wohngebäude. Die mittlere Wohnungsgröße beträgt 103,7 m².
Wer plant, kann damit prüfen, ob die Wunschgröße über oder unter dem Üblichen liegt. Einzelne Häuser weichen vom Mittelwert deutlich ab; der Wert ist eine Orientierung, kein Ziel.
Genehmigung und Bauamt in Weinheim
Der Bauantrag geht an die zuständige Bauaufsichtsbehörde, bei Weinheim also an Stadt oder Kreis. Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg legt fest, was genehmigungspflichtig ist; der Bebauungsplan regelt, wie gebaut werden darf. Dort stehen unter anderem Geschosszahl, Grenzabstand und die erlaubte Bebauung.
Eingereicht wird der Bauantrag meist über eine bauvorlageberechtigte Fachperson wie Architektin oder Architekt. Auch kleine Bauten können genehmigungspflichtig sein; wie das in Weinheim gehandhabt wird, erfährt man beim Bauamt.
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Was oft gefragt wird
Wie viel Grunderwerbsteuer fällt in Weinheim an?
In Weinheim gilt der Satz des Landes Baden-Württemberg: 5,0 % des Kaufpreises. Der Bescheid kommt vom Finanzamt; mit dem Rechner im Portal siehst du den Betrag für deinen Preis.
Wie viele Wohnungen gibt es rund um Weinheim?
Im Kreis Rhein-Neckar-Kreis sind es 103,7 m² je Wohnung. Stadtgenaue Werte gibt die Quelle nicht her, deshalb gelten die Kreiswerte.
Wo beantrage ich in Weinheim eine Baugenehmigung?
Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Vorhaben und der Landesbauordnung von Baden-Württemberg ab. Ein Hausneubau braucht sie praktisch immer, kleine Gartenbauten manchmal nicht; Klarheit gibt das Bauamt.
Mit welchen Baukosten muss ich in Weinheim rechnen?
Pauschale Quadratmeterpreise sind selten verlässlich. Im Ratgeber findest du, welche Posten ein Budget enthalten sollte; die Grunderwerbsteuer von 5,0 % ist einer davon.
Welche Stadt liegt in der Nähe von Weinheim?
Mit 45.852 Einwohnern liegt Weinheim auf Rang 230 der 405 Städte des Portals; die Fläche beträgt 58,1 km².
Auch einen Blick wert
Belege
- Statistisches Bundesamt / Regionalstatistik: Wohngebäude- und Wohnungsbestand, Kreise (31231-01-02-4)
- Kostenportal-Angaben (clean-invoice.com, Stand 03/2026): Orientierung 8 bis 15 Euro je m², ohne offengelegte Methodik
- Grunderwerbsteuersätze der Länder (Landesgesetze), Stand 2026; Abgleich finanz-tools.de und rechner-hub.de (Stand 16.07.2026)
Stand: 31.12.2024 (Bevölkerung, Fläche), Gebietsstand 31.12.2025
Inhalt geprüft: 23. Oktober 2026